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Erbschaftsimmobilien: Wir sind Ihr Partner

Eine Erbschaft verbindet Licht und Schatten: Hinterbliebene sind insbesondere in der Anfangszeit mit der Trauerarbeit um eine liebe Person, meist aus dem engen Familienkreis, beschäftigt. Gleichermaßen bringt das Erbe, aus rein finanzieller Sicht zumeist ein positiver Umstand, allerlei organisatorischen und bürokratischen Aufwand, aber auch Entscheidungen mit sich.

Aufgrund unserer Kompetenzen können wir Sie auf den Weg zur Erbschaft bzw. bei der Entscheidungsfindung sowie allen damit verbundenen Schritten begleiten. Unsere Beratung beginnt mit der Beantragung des Erbscheins, hört da aber nicht auf: Gemeinsam mit Ihnen spielen wir die Möglichkeiten durch und finden die optimale Lösung für Ihr angetretenes Immobilienerbe.

Verkaufen, Vermieten oder Eigennutzung?

Lupe

Entscheidungen, die eine eigene Immobilie betreffen, sind nie einfach. Für die meisten Menschen bildet sie den größten Teil des Vermögens ab, das weitere Vorgehen soll also gut überlegt sein.

Bei einer geerbten Immobilie ist das nicht anders – zumal daran schöne Erinnerungen und eine emotionale Verbundenheit hängen.

Wichtig ist in dieser Phase, sich auf einen kompetenten, einfühlsamen und mit den komplexen Prozessen vertrauten Ansprechpartner verlassen zu können. Treten Sie die Erbschaft an und gelten fortan als rechtmäßiger Eigentümer des Objektes, haben Sie grundlegend die Wahl zwischen drei Optionen: die Immobilie zu verkaufenvermieten oder sie selbst als Wohnobjekt zu nutzen.

Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen: Wir von RD Immokonzept können Sie aber individuell beraten und Ihnen in transparenter Form die Vor- und Nachteile, zugeschnitten auf Ihre persönlichen Lebensumstände, darlegen. Darüber hinaus klären wir Sie, gemäß Ihrer Erbschaft und der darauffolgenden Entscheidung, über steuerrechtliche Aspekte der Immobilie auf.

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Eine Bestandsaufnahme – für das weitere Vorgehen unerlässlich

Selbst wenn Sie die Immobilie aus Ihrem näheren Bekannten- oder Verwandtenkreis geerbt haben, typischerweise sind Erben mit dem Objekt selbst nicht annähernd so vertraut, wie mit der eigenen Wohnung oder dem Haus. Dabei ist wichtig, dass Ihre Entscheidung auf transparenten, tiefgreifenden Kenntnissen über die Immobilie fußt. Deshalb übernehmen wir in Ihrem Auftrag beispielsweise zuerst eine Wertermittlung der Immobilie.

Den Marktwert zu identifizieren, wird in Ihrer weiteren Entscheidung eine Schlüsselrolle einnehmen. Dieser beeinflusst unter anderem potenzielle Mieterlöse, wenn Sie sich entscheiden, die Immobilie zu behalten und an Dritte zu vermieten – selbstverständlich klären wir Sie weiterhin über angemessene Mietpreise in der jeweiligen Lage auf.

Entscheiden Sie sich hingegen für einen Verkauf, ist eine vorherige Wertermittlung sowieso unerlässlich. In der Folge wickelt unser erfahrenes Expertenteam den Verkauf des Objektes in Ihrem Auftrag ab. Wir nutzen unser starkes Netzwerk in der Region, um Interessenten ausfindig zu machen und einzelne Prozesse in die Wege zu leiten – am Ende dürfen Sie sich über einen marktgerechten, positiven Erlös aus der Erbschaftsimmobilie und damit weiteren liquiden Mitteln freuen.

Unser Team begleitet Sie bei jedem Schritt: vom Antritt des Erbes über bürokratische Prozesse, wie beispielsweise die Berichtigung des Grundbucheintrages. Diskretion und Vertrauen bei diesen sensiblen Themen sind selbstverständlich.  Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – dann besprechen wir alles Weitere persönlich.

Immobilie geerbt – was nun?

Zunächst ist es wichtig, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Sie sollten klären, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt werden soll. Anschließend sollten Sie den Wert der Immobilie ermitteln und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Auch die steuerlichen Aspekte sollten Sie nicht außer Acht lassen. Mit einer sorgfältigen Planung und Beratung können Sie das Erbe optimal nutzen und von der Immobilie profitieren.

Ich habe eine Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft geerbt. Was muss ich beachten?

Haben Sie innerhalb einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich mit den anderen Erben auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen. Hierbei kann ein Erbvertrag oder ein Notar helfen. Des Weiteren sollten Sie sich über die Kosten im Klaren sein, die durch den Besitz der Immobilie entstehen können, wie zum Beispiel Steuern oder Instandhaltungskosten. Wir empfehlen Ihnen auch, eine klare Regelung für die Nutzung der Immobilie zu treffen.

Welcher Erbe hat bei einer Erbschaftsimmobilie Vorrang?

Bei einer Erbschaftsimmobilie hat derjenige Erbe Vorrang, der im Testament als Haupterbe benannt wurde. Sollte kein Testament vorliegen, greift die gesetzliche Erbfolge. Hierbei haben Ehepartner und Kinder des Verstorbenen den ersten Anspruch auf das Erbe. Sollten mehrere Erben vorhanden sein, müssen sie sich einigen oder es wird eine Teilungsversteigerung durchgeführt. Es ist jedoch immer ratsam, sich frühzeitig mit einem Anwalt oder Notar zu beraten, um mögliche Konflikte und Streitigkeiten zu vermeiden.

Wann sollte ich ein Erbe annehmen bzw. ausschlagen?

Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Annahme oder Ablehnung eines Erbes ausführlich informieren. Prüfen Sie die finanzielle Situation des Nachlasses und bedenken Sie mögliche Schulden. Wenn das Erbe mehr Verbindlichkeiten als Vermögen enthält, sollten Sie es ausschlagen. Auch persönliche Gründe können eine Rolle spielen, wie beispielsweise eine belastete Beziehung zum Verstorbenen. In jedem Fall sollten Sie sich Zeit nehmen und gegebenenfalls professionellen Rat einholen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Welche Aufgaben kommen auf mich als Immobilienerbe (Alleinerbe) zu?

Als Alleinerbe einer Immobilie kommen einige wichtige Aufgaben auf Sie zu. Zunächst müssen Sie sich um die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie kümmern. Dazu gehören auch die Organisation von Reparaturen und Renovierungen sowie die Vermietung oder der Verkauf der Immobilie. Des Weiteren müssen Sie sich um die Abwicklung des Nachlasses und die Begleichung eventueller Schulden kümmern. Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit diesen Aufgaben auseinandersetzen, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen und mögliche Probleme zu vermeiden.

Wie hilft ein Immobilienmakler bei einer Erbschaftsimmobilie weiter?

Ein Immobilienmakler kann bei einer Erbschaftsimmobilie sehr hilfreich sein. Er kennt den Markt und kann eine realistische Einschätzung des Wertes der Immobilie vornehmen. Zudem übernimmt er die Vermarktung und den Verkauf bzw. die Vermietung der Immobilie, was für die Erben oft eine große Entlastung bedeutet. Auch bei rechtlichen Fragen, wie etwa der Klärung von Erbansprüchen oder der Abwicklung von Notarverträgen, steht ein erfahrener Makler zur Seite. Insgesamt bietet ein Immobilienmakler somit eine professionelle Unterstützung und sorgt für einen reibungslosen Prozess.

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Was ist ein Haus eigentlich wert? Die meisten Immobilienbesitzer werden sich diese Frage schon einmal gestellt haben. Pauschal ist sie jedoch nicht so leicht zu beantworten, da es stets auf den Einzelfall ankommt. 

Als Ansprechpartner immer vor Ort

Über unsere Büros in Tautenhain, Jena und Neustadt an der Orla sind unsere Immobilienmakler stets in greifbarer Nähe und für Sie immer erreichbar; per Telefon, Mail und persönlich vor Ort. Ihre Anliegen nehmen wir sehr ernst und berücksichtigen diese zum Beispiel auch bei der Auswahl potenzieller Käufer. Sprechen Sie uns an!